Noch ein paar Monate, dann wird in der Schweiz ein wichtiges neues Gesetz in Kraft treten, das neue Datenschutzgesetz. Im Kern des neuen Datenschutzgesetzes – revDSG oder nDSG genannt – steht das Bewusstsein der Endnutzer für die Verwendung ihrer Daten und die Zustimmung zur Datenerfassung. Gibt eine Person die Einwilligung, muss ein Unternehmen klar kommunizieren, welche Rechte und Möglichkeiten sie betreffend der Daten hat. Weiter müssen klare Informationen über die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der Daten bereitgestellt werden. Jede natürliche Person kann Details zu den vorhandenen Daten verlangen, die ein Unternehmen von ihr erfasst und speichert.
Bei qsv.ch …
Wir sind mit unseren Vorbereitungen im Endspurt um frühzeitig für unsere Kunden bereit zu sein. Die neue Datenschutzerklärung steht bereits ab sofort auf unserer Website bereit. Ebenfalls kann ab sofort der Auftragsbearbeitungsvertrag bei uns bestellt werden. Zusammen mit diesem werden auch die Technisch-Organisatiorischen Massnahmen und ein Link auf unser Verzeichnis der Auftragsbearbeiter zur Verfügung gestellt.
… und bei dir?
Wie weit bist du mit deiner Website bezüglich der Datenschutzerklärung? Ab ab 01.09.2023 müssen alle Websites eine Datenschutzerklärung aufweisen. Selbst wenn eine Website „nur“ eine E-Mail Adresse oder ein Kontakttformular betreibt, werden bereits persönliche Daten verarbeitet. Selbstverständlich ist es nicht immer möglich, eine Datenschutzerklärung selbst und auch rechtssicher zu verfassen. Hier muss bei Bedarf auf Hilfe durch eine juristische Fachperson zurückgegriffen werden.
Warum ist es wichtig, die Bestimmungen des nDSG einzuhalten?
- Haltest du die Bestimmungen ein, förderst du das Vertrauen deiner Kunden und zeigest dein Engagement für den Datenschutz.
- Haltest du als Unternehmen die Bestimmungen nicht ein, riskierst du hohe Bussen sowie einen Reputationsschaden.
- Du gewährleistest zudem, dass personenbezogene Daten deiner Kunden verantwortungsvoll und sicher gehandhabt werden.
- Das neue DSG stellt sicher, dass der freie Datenverkehr mit der EU weitergeführt werden kann und Schweizer Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.
Bisherige Datenschutzerklärungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle von qsv.ch für Kunden bis 31.05.2023 erstellte Datenschutzbestimmungen und Datenschutzerklärungen nicht mehr den rechtlichen Regeln des neuen Datenschutzgesetzes ab 01.09.2023 entsprechen. Diese als Datenschutzerklärungen oder Datenschutzbestimmungen benannten Texte wurden für das DSG, gültig bis zum 31.08.2023 erstellt und sind für das neue Datenschutzgesetz nicht mehr ausreichend. Diese Texte müssen vom Kunden durch neue, zutreffende Texte ersetzt werden. Aus rechtlichen Gründen übernehmen wir keine Formulierungen von Datenschutzerklärungen mehr.
Wir lehnen jegliche Verantwortung und Haftung ab, wenn diese Texte auf den Websites unserer Kunden verbleiben, keine oder keine zutreffende und vollständige Datenschutzerklärung bereitgestellt wird.
Nützliche Links
Anbei ein paar nützliche Links zum neuen Datenschutzgesetz, allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Links.
- Fedlex: Neues Datenschutzgesetz.
- Datenschutzpartner: Populäre Irrtümer rund um das neue Datenschutzgesetz.
- Datenschutzpartner: Generator für Datenschutzerklärungen.
- PrivacyBee – Datenschutzerklärungen für Websites.
- KMU-Portal des Bundes: Neues Datenschutzgesetz (revDSG).
- Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter: Das neue Datenschutzgesetz.
- YLEX: Das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz.
- Gastbeitrag bei den Kollegen der CYON AG von Martin Steiger: Datenschutzrecht für Agenturen und Webmaster:innen.
- EconiomieSuisse: Datenschutz: Eine Übersicht zum neuen Gesetz.