Revision Verordnung über Internet-Domains VID

Revision Verordnung über Internet-Domains VID

Im November 2020 wurde die überarbeitete Verordnung über Internet-Domains VID vom Bundesrat verabschiedet, welche nun am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. 

Die Verordnung über Internet-Domains VID ist die gesetzliche Grundlage für die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen mit den Endungen .ch und .swiss. Sie regelt unter anderem auch die Aufgaben von SWITCH als Registrierungsstelle von .ch-Domain-Namen. Der Bundesrat hat die Revision der VID genehmigt, diese tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Im öffentlich zugänglichen Whois-Dienst können bislang Informationen zu allen Domain-Namen abgefragt werden. Die revidierte VID macht keine Vorgaben mehr, dass darin auch Personendaten publiziert werden müssen. Ab dem 1. Januar 2021 werden deshalb aus datenschutzrechtlichen Gründen Name und Adresse der Halterin oder des Halters sowie des technischen Kontakts von Domain-Namen nicht mehr veröffentlicht, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder um eine Unternehmung handelt.

In begründeten Fällen erteilt SWITCH Auskunft über Personendaten, Auskunftsgesuche können ab dem 1. Januar 2021 online eingereicht werden. Ob ein überwiegendes legitimes Interesse vorliegt, wird einzelfallweise geprüft. Ein legitimes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:

  • ein Halter oder technischer Kontakt des betreffenden Domain-Namens die aktuelle Eintragung überprüfen möchte.
  • ein Domain-Name Kennzeichenrecht verletzt.
  • der Inhalt einer Website Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt.
  • eine Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig ist und die Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind.

Der Wunsch, einen Domain-Namen zu kaufen oder den Betreiber der Website zu kontaktieren, ist hingegen nicht ausreichend.

Das Zonenfile beinhaltet eine Liste aller .ch-Domain-Namen mit den Angaben der zuständigen Name-Server, die im Internet aktiv für Websites und E-Mail genutzt werden. Das Zonenfile wird stündlich aktualisiert. Das Zonenfile liefert beispielsweise Forschenden nützliche Informationen, die Phänomene im Internet oder die Entwicklung des Internets generell untersuchen. Die Daten sind aber auch für Strafverfolgungsbehörden wertvoll, um die Cyberkriminalität schneller und gezielter zu bekämpfen. SWITCH ermöglicht ab dem 1. Januar 2021 den Zugang zum Zonenfile. Weitere Informationen dazu befinden sich hier.

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